Alexandra Ehmke Praxis für Rechtspsychologie in Hannover

Familienpsychologie + Aussagepsychologie in einem Gutachten

Kombinierte Gutachten

Spielt im Rahmen eines familiengerichtlichen Verfahrens der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs oder der körperlichen Misshandlung eine wichtige Rolle, stellt sich die Frage, ob der Vorwurf berechtigt ist und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Ich biete Auftraggeber:innen eine Kombination aus familien- und aussagepsychologischer Methodik an, um im Rahmen der Begutachtung zur Aufklärung beizutragen.

Mit Hilfe der Aussagepsychologie wird untersucht, ob die Angaben eines Kindes bzw. Jugendlichen mit hoher Wahrscheinlichkeit das widerspiegeln, was tatsächlich erlebt wurde. Die so gewonnenen Erkenntnisse können in die familienpsychologische Begutachtung einbezogen und die gerichtlichen Fragen kompetent aus einer Hand beantwortet werden, z.B. Fragen zu dem Lebensmittelpunkt von Kindern, der Besuchsregelung oder einer möglichen Kindeswohlgefährdung.

Lesen Sie dazu auch meinen Artikel in der NZFam:
Ehmke (2016): Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs an Kindern im familiengerichtlichen Verfahren

Neue Zeitschrift für Familienrecht Heft 24 / 2016, 1132-1137

Meinem Artikel liegt die Auswertung von 36 Gutachten zu Grunde, die von mir im Rahmen von familiengerichtlichen Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht erstattet wurden und in denen der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs eine wichtige Rolle spielte. In dem Beitrag wird aufgezeigt, dass eine Kombination aus familien- und aussagepsychologischer Begutachtung dazu beitragen kann, den Vorwurf aufzuklären und die bestmögliche Lösung für die betroffenen Kinder zu finden.

Um mich anzufragen oder zu beauftragen, rufen Sie mich an unter 0151  /  59 16 68 91 oder

Neben diesen kombinierten Gutachten erstelle ich auch

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