Psychologische Gutachten
Als psychologische Sachverständige erstelle ich Gutachten für Familiengerichte und Oberlandesgerichte.
Ich erstelle Familienpsychologische Gutachten und auch spezielle kombinierte Gutachten, die familien- und aussagepsychologische Methodik anwenden, um im Rahmen der Begutachtung zur Aufklärung beizutragen.
Im Begutachtungsprozess und bei der Erstellung der schriftlichen Gutachten richte ich mich nach den Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht, die im Jahr 2019 (2. Auflage) von Vertretern juristischer, psychologischer und medizinischer Fachverbände, der Bundesrechtsanwalts- und der Bundespsychotherapeutenkammer erarbeitet, durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Referat RA 5) sowie einige Landesjustizministerien fachlich begleitet und durch den XII. Zivilsenat des BGH unterstützt wurden.
Für die stets fachlich und wissenschaftlich aktuelle Ausrichtung meiner Arbeit besuche ich Fortbildungsveranstaltungen und Tagungen, studiere Fachliteratur und pflege den Austausch mit Fachkolleg:innen.
Um mich anzufragen oder zu beauftragen, rufen Sie mich an unter 0151 / 59 16 68 91 oder